Kosten

Unsere Jugendhilfemaßnahme wird auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) §§ 27 ff  im Rahmen der Hilfeplanung des örtlichen Jugendamtes eingesetzt. Die Familie stellt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. Dauer und Umfang der Hilfe richten sich nach dem jeweiligen Bedarf, die Hilfe umfasst jedoch in der Regel 12 Monate. Die Kosten werden nach den vereinbarten Fachleistungsstunden für die jeweilige Familie direkt mit dem Jugendamt abgerechnet. Grundlage der Fachleistungsstunde ist die geltende Entgeldvereinbarung mit der Stadt Hamm.